Merkur Sportstammtisch
Aufsichtspflicht für Jugend- &
Übungsleiter
03.02.2014 (19:00 – 20:30)
Ort: Zweibrücken, Vereinsheim der VBZ, Schlachthofstr. 17 a
gebührenfrei
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Aufsichtspflicht für Jugend- & Übungsleiter
Es gibt kaum einen Begriff in der Jugendarbeit, der so oft missverstanden und auch gefürchtet ist, wie der der „Aufsichtspflicht”. Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass Aufsichtspflicht immer präsent ist. Die Aufsichtspflicht wird meist formlos von Eltern auf die Jugend- und Übungsleiter übertragen. In den meisten Fällen reicht das auch aus. Manchmal sollte jedoch auch eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Das gilt in jedem Fall, wenn bspw. eine Jugend- oder Kindergruppe einen Ausflug in ein Schwimmbad oder an einen Badesee macht. Aber auch bei Ferienfreizeiten sollte eine schriftliche Zustimmung der Eltern eingefordert werden.
Bei diesem Abendseminar werden keine Gesetze und Verordnungen besprochen, da sie nicht alle Bereiche des Lebens abdecken, Gott sei Dank. Gerade wo Menschen auf Menschen treffen, wo unterschiedliche Verhaltensweisen einander begegnen, nimmt die Möglichkeit ab, das Handeln und Kommunizieren der Menschen in rechtliche Schablonen oder Schubladen zu pressen. Kurz: es wird immer schwerer, für individuelle und damit unvorhergesehene Handlungsweisen Gesetze genau festzulegen.
Es werden allgemeine Grundsätze der Aufsichtspflicht besprochen und Tipps für mögliche
Handlungsweisen der Jugend- und Übungsleiter in der Vereinspraxis gegeben.
Referent: Bernd Simonis, Geschäftsleiter Amtsgericht Frankenthal
Zielgruppe: Übungsleiter, Jugendleiter, Betreuer mit und ohne Lizenz, Jugendliche ab 14 Jahre
Veranstaltung
keine
Mathias Hesse
Sportjugend Pfalz
T 0631.3411252
F 0631.3411266
E mathias.hesse@sportbund-pfalz.de